Bebauungsplan zum Gewerbegebiet Striegistal

Bebauungspläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt und vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Der rechtskräftige Bebauungsplan mit seiner Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 

Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, die durch die textlichen Festsetzungen ergänzt wird, und der Begründung.

Das Gebiet ist als Vorsorgestandort für industriell-gewerbliche Vorhaben ausgewiesen. Im Mai 2010 erlangte der Bebauungsplan für das Gesamtgebiet Rechtskraft.

Die erste Änderung des Bebauungsplanes ist seit Juni 2017 rechtskräftig.